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Auftritt eines Versicherungsmaklers nach § 34d Absatz 1 GewO. Kein Versicherer und keine Übersicht über den Markt.

Ratgeber

Die Beiträge nehmen sich jeweils eine Frage vor, zu der auf Deutsch bislang wenig Belastbares zu finden ist — und benennen die Norm, an der sie sich entscheidet.

Wegweiser: Wo Sie mit Ihrer Frage anfangen

Für den Einstieg hilft es, die eigene Lage einzuordnen; vier Lagen haben hier jeweils eine eigene Themenseite. Wer noch prüft, ob der Wechsel überhaupt offensteht, beginnt beim Zugangsrechner und bei der Seite zum Zeitpunkt des Wechsels: Die Versicherungspflicht endet nach § 6 Absatz 4 SGB V erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Beamtinnen, Beamte, Anwärterinnen und Anwärter finden ihren eigenen Weg auf der Seite zur Beihilfe – für sie spielt die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle.

Wer einen Antrag vorbereitet oder nach Vertragsschluss Post vom Versicherer bekommen hat, liest zuerst die Seite zu Gesundheitsfragen und Fristen. Und wer bereits privat versichert ist und über eine Rückkehr nachdenkt, findet die Voraussetzungen und die Sperre ab 55 auf der Seite zum Rückweg in die gesetzliche Versicherung.

Der Maßstab für die Beiträge

Ein Beitrag soll eine einzelne Frage beantworten und die Vorschrift nennen, an der sie sich entscheidet. Wo ein Gesetz eine Frist, eine Altersgrenze oder eine Rechengröße festlegt, steht sie im Text mit ihrer Fundstelle. Wo die Antwort vom einzelnen Vertrag, vom Dienstherrn oder vom eigenen Werdegang abhängt, steht dort die Frage, die zu klären ist – und keine Zahl, die nur plausibel klingt. Beitragsprognosen und Tarifvergleiche finden Sie hier deshalb nicht.

Die Beiträge ordnen ein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie nach dem Lesen eine konkrete Frage zu Ihrer Lage haben, können Sie sie über die Kontaktseite stellen; allgemeine Fragen zu diesem Auftritt beantwortet die Seite Häufige Fragen.

Alle Beiträge

31.10.2026

Neue Gesundheitsfragen nach der Antragsabgabe: § 19 Abs. 1 VVG

Die Anzeigepflicht reicht bis zur Abgabe der Vertragserklärung. Danach fragt der Versicherer nur noch neue Umstände in Textform ab. Was das für Antrag und Nachfragen bedeutet, lesen Sie hier.

30.10.2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027: Welche Grenze gilt und was § 6 SGB V regelt

Zum 1. Januar 2027 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze – geplant auf 84.150 Euro. Wer am 31.12.2026 schon privat versichert war, für den gilt nach § 6 Abs. 8 SGB V eine niedrigere Grenze. Welche Grenze für Sie gilt und welche Fristen zählen.

28.10.2026

Gehalt über der JAEG: Wann die GKV-Pflicht endet

Wann die Versicherungspflicht in der GKV endet, welche Grenze 2026 und voraussichtlich 2027 gilt, welche zwei Wege in die PKV führen und was gilt, wenn die Zwei-Wochen-Frist nach dem Hinweis der Krankenkasse verpasst ist – nach § 6, § 175 und § 188 SGB V.

25.10.2026

Beitragsanpassung: der auslösende Faktor nach § 155 Abs. 3 und 4 VAG

Eine Beitragsanpassung braucht einen auslösenden Faktor nach § 155 Abs. 3 und 4 VAG und eine Mitteilung nach § 203 Abs. 5 VVG. Der Artikel trennt Anlass und Mitteilung und zeigt, was Sie im Schreiben nachlesen können.

23.10.2026

Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG: bis wann Gesundheitsfragen zu beantworten sind

§ 19 Abs. 1 VVG bindet die Anzeigepflicht an die Abgabe der Vertragserklärung. Danach sind nur noch neue Fragen des Versicherers in Textform und vor der Annahme zu beantworten. Der Artikel ordnet Zeitpunkt, Form und die Rechtsfolgen nach § 19 Abs. 2 bis 5 VVG ein.

17.10.2026

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2 SGB V

Der Arbeitgeber beteiligt sich an der privaten Krankenversicherung mit der Hälfte des Beitrags, den der Beschäftigte trägt — begrenzt durch eine Obergrenze. § 257 Abs. 2 SGB V regelt beide Schritte; die Werte stehen in der Rechengrößenverordnung und im Bundesanzeiger.

16.10.2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anpassung nach § 6 SGB V und § 188 Abs. 4 SGB V

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt, für 2026 auf 77.400 Euro (besondere Grenze: 69.750 Euro). § 6 Abs. 6 SGB V enthält die allgemeine Grenze, § 6 Abs. 7 SGB V eine gesonderte. Endet die Versicherungspflicht, regelt § 188 Abs. 4 SGB V die Fortsetzung als freiwillige Mitgliedschaft.

15.10.2026

Beitragsanpassung in der PKV: Mitteilung nach § 203 Abs. 5 VVG

Was eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung voraussetzt, was die Mitteilung nach § 203 Abs. 5 VVG enthalten muss und ab wann der neue Beitrag gilt – mit Fristbeispiel und fünf Schritten zum Nachprüfen.

14.10.2026

Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht: Fristen nach § 21 und § 194 VVG

Ein Schreiben des Versicherers, das den Rücktritt erklärt, hängt an zwei Fristen: der Monatsfrist ab Kenntnis nach § 21 Abs. 1 VVG und der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG, die in der Krankenversicherung nach § 194 Abs. 1 VVG drei Jahre beträgt.

13.10.2026

Familienversicherung Kind: Ausschluss nach § 10 Abs. 3 SGB V

§ 10 Abs. 3 SGB V schließt die Familienversicherung eines Kindes aus, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht gesetzlich krankenversichert ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Monat übersteigt und höher ist als das des Mitglieds.

10.10.2026

Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V: Frist, Wirkung und Nachweis

§ 8 SGB V regelt, wer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, welche Frist von drei Monaten läuft, wie die Befreiung wirkt und welcher Nachweis nach Absatz 2 nötig ist.