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Auftritt eines Versicherungsmaklers nach § 34d Absatz 1 GewO. Kein Versicherer und keine Übersicht über den Markt.

Zugangsrechner

Er nennt keinen Tarif und keinen Versicherer. Er beantwortet die Frage, die vor allen anderen steht: Steht der Zugang zur privaten Krankenvollversicherung überhaupt offen – und ab wann? Jeder Schritt mit der Vorschrift, aus der er folgt.

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Der Rechner arbeitet in Ihrem Browser. Keine Kontaktdaten, keine Übertragung, keine Speicherung – das gilt auch für die Angabe zum Einkommen.

Deine Lage

Wie bist du derzeit tätig?
Läuft die Beschäftigung schon?

Zugang derzeit nicht eröffnet

Der Zugang über das Arbeitsentgelt ist derzeit nicht eröffnet. Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt liegt nicht über der maßgeblichen Grenze; damit besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die maßgebliche Grenze

Grenze 2026
77.400 €
entspricht monatlich
6.450 €
darunter
5.400 €

Was jetzt zu klären ist

  • Maßgeblich ist das REGELMÄSSIGE Jahresarbeitsentgelt. Feste jährliche Zahlungen, auf die ein Anspruch besteht — etwa ein vertraglich zugesagtes 13. Gehalt —, zählen mit; schwankende oder freiwillige Zahlungen in der Regel nicht. Wer knapp darunter liegt, sollte diese Abgrenzung vor allem anderen klären.
  • Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist damit nicht generell zu. Eine Krankenzusatzversicherung neben der gesetzlichen Versicherung hängt nicht an dieser Grenze; auch gesetzlich Versicherte können sie beantragen.

Grundlage dieses Ergebnisses: § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V, Grenze nach Absatz 6. Rechengrößen für 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; die allgemeine Grenze beträgt 77.400 € im Jahr.

Dieser Rechner beantwortet die Vorfrage des Zugangs. Ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist, beantwortet er nicht und soll er nicht — das hängt an Gesundheitszustand, Familienplanung und der Frage, wie es im Alter weitergeht. Er nennt deshalb keinen Tarif, keinen Versicherer und keinen Beitrag. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Das Ergebnis besprechen?

Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser. Wenn Sie über den Zeitpunkt oder Ihren Fall sprechen möchten, schreiben oder rufen Sie an — übertragen wird dabei nichts automatisch.

Über der Grenze heißt noch nicht: jetzt

Der Zugang zur privaten Krankenvollversicherung entscheidet sich für Beschäftigte an der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V. Sie beträgt für das Jahr 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat; eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern gibt es dabei nicht. Wird die Grenze im Lauf einer bestehenden Beschäftigung überschritten, endet die Versicherungspflicht nach § 6 Absatz 4 SGB V erst mit Ablauf des Kalenderjahres — und auch das nur, wenn das Entgelt zusätzlich die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Grenze übersteigt. Für Personen, die am 31. Dezember 2002 bereits versicherungsfrei und privat vollversichert waren, gilt nach § 6 Absatz 7 SGB V eine niedrigere Grenze; sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt 2026 69.750 Euro im Jahr. Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sind nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 SGB V ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Bezüge versicherungsfrei. Die Rechengrößen werden jedes Jahr durch Rechtsverordnung neu festgesetzt.

Der Rechner kennt bewusst keine Tarife und keine Beiträge. Ein Rechner, der die Beitragsentwicklung über Jahrzehnte hochrechnet, gibt eine Zahl aus, für die es keine Quelle gibt. Die Zahlen hier stammen aus einer Rechtsverordnung, die Regeln aus dem Gesetz – und beide werden jedes Jahr neu festgesetzt.

Quellen

Häufige Fragen

Was kostet mich der Zugangsrechner und eine Beratung?

Der Rechner ist für Sie kostenlos und verlangt keine Kontaktdaten, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich über die Courtage des Versicherers, wenn ein Vertrag zustande kommt; sie ist im Beitrag bereits enthalten.

Was passiert mit den Angaben, die ich in den Rechner eingebe?

Nichts. Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser: Ihre Eingaben werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Das gilt ausdrücklich auch für die Angabe zum Einkommen. Erst wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, verarbeite ich Ihre Angaben – zur Bearbeitung der Anfrage und, wenn Sie einen Haken setzen, zum Nachweis Ihrer Einwilligung.

Warum nennt der Rechner keine Tarife und keine Beiträge?

Weil er dann etwas anderes wäre. Sobald zwei Tarife nebeneinanderstehen, ist das ein Beratungsvorgang: § 60 VVG verlangt dafür eine Beratungsgrundlage in Textform, § 61 VVG eine Befragung und Beratung. Nichts davon lässt sich in einer Eingabemaske abbilden. Der Rechner beantwortet deshalb nur die Vorfrage – ob der Zugang offensteht und ab wann.

Ersetzt der Rechner die Prüfung meines Falls?

Nein. Er wendet die geltenden Rechengrößen auf die Angaben an, die Sie machen, und nennt die Vorschrift, aus der das Ergebnis folgt. Ob Ihr Entgelt im Sinne des Gesetzes „regelmäßig“ ist und was in Ihrem Arbeitsvertrag dazu steht, entscheidet dieser Vertrag – nicht der Rechner.

Rechtsstand geprüft am 10.09.2026 · Rechengrößen nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026