Auftritt eines Versicherungsmaklers nach § 34d Absatz 1 GewO. Kein Versicherer und keine Übersicht über den Markt.
§ 15 VersVermVErstinformation und AGB
Die Erstinformation ist beim ersten Geschäftskontakt zu erteilen — und der findet auf dieser Domain statt. Deshalb steht sie hier und nicht nur auf der Dachmarke. Übergeben wird sie nach § 16 Abs. 1 VersVermV grundsätzlich auf Papier, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder über diese Website nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 VersVermV.
Statusbezogene Erstinformation nach § 15 VersVermV
Diese Erstinformation gilt für den Auftritt unter privatkv.de. Du erhältst sie beim ersten Geschäftskontakt unentgeltlich, in klarer und verständlicher Form und auf Deutsch; der gesetzliche Regelweg dafür ist Papier (§ 15 VersVermV, § 16 Absatz 1 VersVermV). Du bekommst sie auf Papier, wenn du nichts anderes wählst. Wählst du stattdessen einen dauerhaften Datenträger oder stimmst du der Auskunftserteilung über diese Website zu, stelle ich dir denselben Text unter https://privatkv.de/erstinformation.pdf zum Speichern und Ausdrucken bereit; Adresse und Fundstelle teile ich dir dabei elektronisch mit (§ 16 Absatz 2 VersVermV).
Name und Anschrift
Benjamin Marcel Farmer Kastellgasse 5 83358 Seebruck Deutschland Telefon: 0179 6685669 E-Mail: service@benjamin-farmer.de
Status und Erlaubnis
Ich bin als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) tätig. Ich bin kein Versicherungsvertreter und kein Versicherungsberater. Als Versicherungsmakler bin ich nicht von den Versicherungsunternehmen beauftragt, sondern im Auftrag meiner Kundinnen und Kunden tätig.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Telefon: 089 5116-0 · www.ihk-muenchen.de
Eintragung im Vermittlerregister
Registernummer: D-JVL9-5PHSL-51 Registerstelle: DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 0180 6005850 Die Registereintragung kann überprüft werden unter: www.vermittlerregister.info
Tätigkeitsbereiche
Auf dieser Seite geht es um die private Krankenversicherung — den Zugang zur privaten Vollversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankentagegeld und die Beihilfeergänzung für Beamte. Als Versicherungsmakler berate und vermittle ich in diesen Sparten.
Ich biete eine Beratung zu den von mir vermittelten Versicherungsverträgen an (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 VersVermV).
Beratungsgrundlage (§ 60 VVG)
Meinem Rat lege ich eine Auswahl von Versicherern und Versicherungsverträgen zugrunde, die mir als Makler über den Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH offenstehen. Versicherer, die über diesen Zugang nicht angeboten werden, beziehe ich nicht ein (eingeschränkte Auswahl nach § 60 Absatz 1 Satz 2 VVG). Meine Vermittlernummer beim Pool (keine Registerkennung) lautet MAK221752.
Bevor du eine Vertragserklärung abgibst, weise ich dich für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich darauf hin, dass mein Rat nur auf diesen ausgewählten, mir als Makler offenen Versicherern und Verträgen beruht. Zugleich teile ich dir mit, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage ich meine Leistung erbringe, und nenne dir die Namen der Versicherer, die ich meinem Rat zugrunde lege (§ 60 Absatz 2 VVG). Diese Angaben erhältst du vor Abgabe deiner Vertragserklärung klar und verständlich in Textform (§ 62 Absatz 1 VVG). Auf diese Mitteilungen und Angaben kannst du nach § 60 Absatz 3 VVG durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten; eine Erklärung in Textform genügt dafür nicht.
Vergütung
Meine Vergütung erfolgt durch Provisionen (Courtage), die von den Versicherungsunternehmen gezahlt werden und bereits in den Versicherungsprämien enthalten sind; das gilt für die Vermittlung ebenso wie für die laufende Betreuung bestehender Verträge (Bestandscourtage). Für dich entstehen durch meine Vermittlungstätigkeit keine gesonderten Kosten; für Beratung und Vermittlung stelle ich dir kein Honorar in Rechnung. Der Beitrag des vermittelten Tarifs richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Neben dieser Courtage erhalte ich als Vergütung eine andere Zuwendung (§ 15 Absatz 1 Nummer 7 VersVermV): Der Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH, über den ich Zugang zu den Versicherern habe, stellt mir Arbeitsmittel wie Vergleichsrechner ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung. Er finanziert sie aus dem Anteil an der Courtage, den die Versicherungsunternehmen an ihn zahlen. Meine Vergütung setzt sich damit aus einer Verknüpfung zusammen: aus der in der Versicherungsprämie enthaltenen Courtage und den genannten, ohne gesondertes Entgelt überlassenen Arbeitsmitteln (§ 15 Absatz 1 Nummer 8 VersVermV).
Beteiligungen und Verflechtungen
Ich besitze keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen eine solche Beteiligung an meinem Unternehmen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für meine Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei: R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart Versicherungsnummer: 407 84 356329007 Deckungssumme: 1.600.000 Euro pauschal für Vermögensschäden Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Beschwerden und Schlichtungsstellen
Beschwerden über meine Tätigkeit richtest du bitte zunächst unmittelbar an mich – per E-Mail an service@benjamin-farmer.de oder telefonisch unter 0179 6685669. Ich bestätige den Eingang, unterrichte dich über das Verfahren, antworte unverzüglich in verständlicher Sprache und in Textform und auf deinen Wunsch schriftlich (§ 17 Abs. 2 VersVermV).
Darüber hinaus kannst du als Verbraucher Streitigkeiten zwischen dir und mir der folgenden Schlichtungsstelle vorlegen:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Telefon: 0800 2550444 (für Anrufende ohne Gebühr) · www.pkv-ombudsmann.de
Rufst du zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit diese Schlichtungsstelle an (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG), bin ich zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet (§ 17 Abs. 4 VersVermV). Ich erkläre, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das ist zugleich die Angabe nach § 36 Abs. 1 VSBG.
Berufsrechtliche Regelungen
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Diese Vorschriften können eingesehen werden unter www.gesetze-im-internet.de.
Wer diese Seite betreibt
privatkv.de ist ein Angebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO). Der Auftritt dient der Anbahnung von Versicherungsvermittlung; ich werde dafür von den Versicherungsunternehmen über die Courtage vergütet. Meine Hauptseite ist benjamin-farmer.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten für den Maklervertrag zwischen dir und mir. Sie gelten nicht für den Versicherungsvertrag selbst — der kommt unmittelbar zwischen dir und dem Versicherungsunternehmen zustande und richtet sich nach dessen Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Benjamin Marcel Farmer Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) Kastellgasse 5 83358 Seebruck
— nachfolgend „Makler“ — und seinen Kundinnen und Kunden — nachfolgend „Kunde“ —, soweit nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Sie werden Bestandteil des Maklervertrags, wenn der Makler den Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, ihm die Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ermöglicht und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde die Maklerleistungen nach § 3 Abs. 1 in Anspruch, ohne dass diese Voraussetzungen vorliegen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Kundenkreis Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wer eine Krankenversicherung für sich selbst oder für Angehörige abschließt, handelt in der Regel als Verbraucher, auch wenn er selbständig tätig ist. Rechte, die das Gesetz zwingend nur Verbrauchern einräumt, bleiben davon unberührt.
(3) Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Stellung und Aufgaben des Maklers
(1) Rechtsstellung Der Makler ist selbständiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO). Er ist nicht von einem Versicherer und nicht von einem Versicherungsvertreter mit der Vermittlung betraut (§ 59 Abs. 3 VVG); er wird vom Kunden beauftragt und nimmt dessen Interessen wahr. Seine Vergütung erhält er nach § 6 von den Versicherungsunternehmen. Er ist kein Versicherer und kein Risikoträger.
(2) Aufgaben Der Makler übernimmt für den Kunden insbesondere:
Ermittlung des Bedarfs und der Risiken Einholen und Gegenüberstellen von Angeboten Beratung zu geeigneten Versicherungsprodukten Vermittlung von Versicherungsverträgen Betreuung bestehender Verträge Unterstützung im Leistungsfall Überprüfung bestehender Verträge, wenn dazu Anlass besteht
(3) Tätigkeitsbereiche Der Makler berät und vermittelt über diesen Auftritt in folgenden Bereichen:
private Krankenvollversicherung Krankenzusatzversicherung Krankentagegeldversicherung Beihilfeergänzung
Nicht Gegenstand seiner Tätigkeit ist die Vermittlung von Finanzprodukten außerhalb des Versicherungsbereichs, etwa von Darlehen oder Kapitalanlagen.
(4) Grenzen der Tätigkeit Der Makler erklärt die Rechtslage, soweit das zu seiner Beratung gehört (§ 5 Abs. 1 RDG). Er erbringt keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Steuerberatung. Er erbringt außerdem keine ärztliche Beratung. Ob in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht oder endet, ergibt sich aus dem Gesetz (§ 6 SGB V); verbindlich entscheidet darüber im Einzelfall die dafür zuständige Stelle, für Beschäftigte die Krankenkasse als Einzugsstelle (§ 28h Abs. 2 SGB IV). Ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, kann auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung Bund feststellen (§ 7a SGB IV). Der Makler trifft diese Entscheidungen nicht und kann sie nicht ersetzen. Die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht Gegenstand seiner Tätigkeit über diesen Auftritt.
(5) Aussagen zu Rechengrößen und Tarifen Angaben auf der Website des Maklers zu Rechengrößen der Sozialversicherung — etwa zur Jahresarbeitsentgeltgrenze — und zur Ausgestaltung von Tarifen geben den Stand zum jeweils angegebenen Datum wieder. Sie sind keine Zusage, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, dass ein Versicherer einen Antrag annimmt oder dass eine bestimmte Rechnung in einer bestimmten Höhe erstattet wird; maßgeblich sind allein das Gesetz, die Entscheidung der zuständigen Stelle und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
§ 3 Maklervertrag und Zustandekommen
(1) Vertragsschluss Ein Maklervertrag kommt zustande durch Beauftragung in Textform, durch mündliche Vereinbarung mit anschließender Bestätigung in Textform oder dadurch, dass der Kunde die Maklerleistungen in Anspruch nimmt.
(2) Keine Beauftragung durch Nutzung der Website Die Nutzung der frei zugänglichen Inhalte dieser Website begründet für sich genommen keinen Maklervertrag. Das gilt ausdrücklich auch für den Zugangsrechner: Er rechnet im Browser des Nutzers, übermittelt nichts an den Makler und löst keine Beratung aus.
(3) Vertragsgegenstand Gegenstand des Maklervertrags sind die Versicherungsverträge, für die der Kunde die Vermittlung oder die Betreuung durch den Makler ausdrücklich wünscht.
(4) Bestandsübernahme Auf Wunsch des Kunden können bestehende Verträge in die Betreuung übernommen werden. Das geschieht durch Erteilung einer Maklervollmacht gegenüber dem Versicherer.
(5) Beginn der Betreuung Die laufende Betreuung eines Vertrages nach § 4 Abs. 4 beginnt mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages, bei einer Bestandsübernahme nach Absatz 4 mit dem Wirksamwerden der Maklervollmacht gegenüber dem Versicherer. Wann sie endet, regelt § 9 Abs. 2.
§ 4 Pflichten des Maklers
(1) Beratungspflicht Der Makler berät den Kunden fachgerecht und an dessen Bedürfnissen ausgerichtet. Grundlage sind die Angaben des Kunden und die erkennbaren Bedürfnisse.
(2) Beratungsgrundlage Der Makler legt seinem Rat eine Auswahl von Versicherern und Versicherungsverträgen zugrunde, die ihm als Makler über den Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH offenstehen. Versicherer, die über diesen Zugang nicht angeboten werden, bezieht er nicht ein (eingeschränkte Auswahl nach § 60 Abs. 1 Satz 2 VVG). Vermittlernummer beim Pool (keine Registerkennung): MAK221752. Vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden weist er ihn für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich darauf hin, dass sein Rat nur auf diesen ausgewählten, ihm als Makler offenen Versicherern und Verträgen beruht, und teilt ihm zugleich mit, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage er seine Leistung erbringt und welche Versicherer er seinem Rat zugrunde legt (§ 60 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VVG). Diese Angaben übermittelt er dem Kunden vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich in Textform (§ 62 Abs. 1 VVG). Auf diese Mitteilungen und Angaben kann der Kunde nach § 60 Abs. 3 VVG durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten; eine Erklärung in Textform genügt dafür nicht. Welche Versicherer im konkreten Fall verglichen wurden, hält der Makler in der Beratungsdokumentation fest.
(3) Dokumentation Der Makler befragt den Kunden nach dessen Wünschen und Bedürfnissen, berät ihn und gibt die Gründe für jeden Rat an; das dokumentiert er (§ 61 Abs. 1 VVG). Die Dokumentation übermittelt er dem Kunden vor Abschluss des Vertrages klar und verständlich in Textform (§ 62 Abs. 1 VVG). Die Unterlagen verwahrt er entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
(4) Information und Betreuung Der Makler informiert den Kunden über wesentliche Vertragsinhalte und Bedingungen, über Beiträge und Zahlungsweisen, über Kündigungsfristen und Laufzeiten sowie über Änderungen in bestehenden Verträgen.
(5) Sorgfaltspflicht Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben Der Kunde macht alle für Beratung und Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich. Dazu gehören insbesondere:
persönliche Daten Angaben zu Beruf, Einkommen und bisherigem Versicherungsschutz (gesetzlich, privat, beihilfeberechtigt) Vorerkrankungen, frühere Behandlungen und bekannte Befunde der zu versichernden Personen, soweit die jeweilige Person nach § 7 Abs. 3 eingewilligt hat bestehende oder gekündigte Vorversicherungen und deren Schadenverlauf Änderungen während der Vertragslaufzeit
(2) Warum Vorerkrankungen der heikelste Punkt sind Der Versicherer fragt vor Vertragsschluss in Textform nach dem Gesundheitszustand der zu versichernden Personen. Anzeigepflichtig ist der Kunde als Versicherungsnehmer; wird eine andere Person mitversichert, kommt es auch auf deren Kenntnis und Verhalten an (§ 193 Abs. 2 VVG). Der Kunde stimmt die Antworten deshalb mit jeder mitzuversichernden Person ab. Unrichtige oder unvollständige Antworten können nach den §§ 19 bis 22 VVG dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, ihn wegen arglistiger Täuschung anficht, den Vertrag rückwirkend anpasst oder im Leistungsfall nicht leistet; kündigen kann der Versicherer eine Krankenversicherung nur eingeschränkt (§ 206 VVG). Seine Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG kann er in der Krankenversicherung bis drei Jahre nach Vertragsschluss geltend machen, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung bis zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG, § 194 Abs. 1 Satz 4 VVG); für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind, bleiben sie bestehen. Für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, haftet der Makler nicht, soweit er die Angaben nach § 61 Abs. 1 VVG erhoben hat und die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für ihn nicht erkennbar war. § 8 bleibt unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten Der Kunde stellt dem Makler die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, teilt Änderungen unverzüglich mit, beachtet Fristen und zahlt die Beiträge fristgerecht.
§ 6 Vergütung
(1) Courtage Die Vergütung des Maklers erfolgt durch Provisionen (Courtage), die von den Versicherungsunternehmen gezahlt werden und bereits in den Beiträgen enthalten sind.
(2) Keine zusätzlichen Kosten Für den Kunden entstehen durch die Maklertätigkeit keine gesonderten Kosten; für Beratung und Vermittlung stellt der Makler kein Honorar in Rechnung. Der Beitrag des vermittelten Tarifs richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
(3) Bestandsprovision Für die laufende Betreuung bestehender Verträge erhält der Makler Bestandsprovisionen der Versicherungsunternehmen.
(4) Arbeitsmittel des Maklerpools Der Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH stellt dem Makler Arbeitsmittel wie Vergleichsrechner ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung; er finanziert sie aus seinem Anteil an der Courtage der Versicherungsunternehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 VersVermV).
(5) Keine Zuwendungen an den Kunden Sondervergütungen an Versicherungsnehmer sind Versicherungsvermittlern untersagt (§ 48b Abs. 1 VAG, § 34d Abs. 1 GewO). Als geringwertig und damit zulässig gelten Belohnungen oder Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses bis zu einem Gesamtwert von 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr (§ 48b Abs. 2 Satz 2 VAG); ausgenommen vom Verbot ist außerdem die Verwendung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages (§ 48b Abs. 4 VAG). Der Makler gewährt darüber hinaus weder Prämien noch Gutscheine noch die Weitergabe von Courtage.
§ 7 Datenschutz
(1) Verarbeitung Personenbezogene Daten werden zur Beratung, zur Vermittlung und zur Durchführung des Maklervertrags verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Weitergabe Eine Weitergabe erfolgt an Versicherungsunternehmen, an den in § 4 Abs. 2 genannten Maklerpool und an Dienstleister nur, soweit sie zur Anbahnung, zum Abschluss oder zur Betreuung eines vom Kunden gewünschten Vertrages erforderlich ist.
(3) Gesundheitsdaten Gesundheitsbezogene Angaben werden nur erhoben und an Versicherungsunternehmen und den in § 4 Abs. 2 genannten Maklerpool weitergegeben, soweit der jeweilige Antrag oder Leistungsfall sie erfordert, und nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der Person, um deren Gesundheit es geht (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Für andere volljährige Personen kann der Kunde diese Einwilligung nicht erteilen; mitzuversichernde Angehörige willigen selbst ein. Für ein minderjähriges Kind willigen seine gesetzlichen Vertreter ein. Die Erklärungen, die der Versicherer für seine eigene Datenerhebung einholt (§ 213 VVG), bleiben davon getrennt.
(4) Weitere Informationen Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://privatkv.de/datenschutz.
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus arglistig verschwiegenen Mängeln, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht für Ansprüche nach § 63 VVG; für die Verletzung der Pflichten nach den §§ 60 und 61 VVG haftet der Makler unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 67 VVG).
(3) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Für die Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungsnummer 407 84 356329007, Deckungssumme 1.600.000 Euro pauschal für Vermögensschäden.
(4) Haftung Dritter Der Makler haftet nicht für die Leistungen und Entscheidungen der Versicherungsunternehmen und nicht für die Behandlung oder die Abrechnung durch Ärzte, Krankenhäuser oder andere Leistungserbringer. Seine Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere nach § 63 VVG, bleibt unberührt. Der Versicherungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen zustande.
(5) Frei zugängliche Inhalte der Website Die frei zugänglichen Inhalte dieser Website, einschließlich des Zugangsrechners, dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Der Rechner ordnet anhand der eingegebenen Angaben und der geltenden Rechengrößen ein, ob und ab wann ein Zugang zur privaten Krankenvollversicherung in Betracht kommt. Er nennt keinen Tarif, keinen Versicherer und keinen Beitrag und ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Stelle. Für Entscheidungen, die allein auf diese Inhalte gestützt werden, haftet der Makler nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
§ 9 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Ordentliche Kündigung Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden, etwa per E-Mail.
(2) Folgen der Kündigung Vermittelte Versicherungsverträge bleiben unberührt bestehen. Die Betreuungspflicht des Maklers endet; der Kunde kann die Verträge selbst verwalten oder einen anderen Makler beauftragen.
(3) Herausgabe von Unterlagen Nach Vertragsbeendigung stellt der Makler dem Kunden auf Anfrage Kopien der ihn betreffenden Unterlagen zur Verfügung.
(4) Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für den Maklervertrag nicht; auf Verträge über die Vermittlung von Versicherungen ist von diesen Vorschriften nur § 312a Abs. 3 bis 6 BGB anzuwenden (§ 312 Abs. 4 BGB). Der Kunde kann den Maklervertrag jederzeit nach Absatz 1 kündigen.
§ 10 Beschwerden und Schlichtung
(1) Beschwerden Beschwerden über die Tätigkeit des Maklers richtet der Kunde bitte zunächst unmittelbar an ihn — per E-Mail an service@benjamin-farmer.de oder telefonisch unter 0179 6685669. Der Makler bestätigt den Eingang, registriert die Beschwerde, unterrichtet den Kunden über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung, prüft die Beschwerde in vollem Umfang und antwortet unverzüglich in verständlicher Sprache und in Textform. Ist eine unverzügliche Antwort nicht möglich, nennt er die Gründe für die Verzögerung und den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung. Auf Wunsch des Kunden erteilt er diese Unterrichtungen schriftlich (§ 17 Abs. 2 VersVermV). Betrifft die Beschwerde einen Gegenstand, für den der Makler nicht zuständig ist, leitet er sie an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet den Kunden darüber. Hilft er einer Beschwerde nicht ab, begründet er das und weist auf die Schlichtungsstelle nach Absatz 2 hin (§ 17 Abs. 3 VersVermV, § 37 VSBG).
(2) Schlichtungsstelle Darüber hinaus können Streitigkeiten zwischen dem Kunden als Verbraucher und dem Makler der folgenden Schlichtungsstelle vorgelegt werden:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin · www.pkv-ombudsmann.de
(3) Teilnahme am Schlichtungsverfahren Ruft der Kunde zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit die in Absatz 2 genannte Schlichtungsstelle an (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG), ist der Makler zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet (§ 17 Abs. 4 VersVermV). Der Makler erklärt, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Angabe erfolgt zugleich nach § 36 Abs. 1 VSBG.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — Rom I).
(2) Gerichtsstand für Verbraucher Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Gerichtsstand für Unternehmer Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers.
Stand dieser Bedingungen
Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) Kastellgasse 5, 83358 Seebruck, Deutschland Fassung 3, Stand 18.09.2026.
Aus dem Pflichtangaben-Baukasten, Fassung 1.1.0, erzeugt am 2026-09-18T17:02:05.763Z.